Umgang mit psychisch erkrankten Mitarbeitenden

Information und Erfahrungsaustausch (online)

27. November 2024, 10:00-12:30 Uhr

Psychische Erkrankungen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Sie beeinträchtigen sowohl den Alltag und die Lebensqualität als auch die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen. Sie wirken sich nicht nur auf die sozialen Beziehungen, sondern auch auf Arbeitswelt und Wirtschaft unmittelbar aus. Menschen mit psychischen Erkrankungen haben oft einen langwierigen Genesungsprozess vor sich, während dessen sie oft nicht oder nur eingeschränkt arbeitsfähig sind.

Vorgesetzte sowie Kolleg*innen fühlen sich häufig unsicher, wie sie Mitarbeitenden mit psychischen Einschränkungen und Erkrankungen im Arbeitsalltag begegnen sollen: Ist das veränderte Verhalten eines Mitarbeiters oder einer Kollegin nur eine vorübergehende Phase oder ein ernstzunehmendes gesundheitliches Warnsignal? Unser Informations- und Erfahrungsaustausch möchte sensibilisieren und erste Handlungsempfehlungen geben, um psychischen Erkrankungen in der Arbeitswelt angemessen zu begegnen.

Die Veranstaltung richtet sich an: Betriebs- und Personalräte sowie andere Mitarbeitervertretungen, Führungskräfte, Schwerbehindertenbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt*innen, Gesundheitsmanager*innen und alle, die sonst noch mit dem Thema zu tun haben.

Ort: Online-Seminar (der Link zur Teilnahme wird kurz vor der Veranstaltung versendet)

Anmeldung: Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, bitten wir um Anmeldung über folgenden Link:

https://anmeldung.arbeitundgesundheit.de/alle-veranstaltungen/registrierung/25

Die Teilnahme ist kostenlos.

Veranstalterin: „Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit“ und „Perspektive Arbeit & Gesundheit“, Schanzenstraße 75, 20357 Hamburg

Freistellung: Die Veranstaltung vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit der Betriebsräte gem. BetrVG § 37 (6) erforderlich sind. Das gilt ebenso für Personalräte (HmbPersVG § 49 (4), Mitarbeitervertretungen (MVG-EKD § 19 (3) sowie weitere Personengruppen mit Rechtsanspruch auf Freistellung.